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Rauchergesetze in Deutschland – ein Überblick was man wo darf
Rauchergesetze in Deutschland
Dass man in Deutschland in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen nicht rauchen darf, außer in ausgewiesenen Raucherabteilen und Raucherräumen, weiß man. Aber wie sieht’s in Restaurants, Bars oder in Festzelten aus? Hierfür gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetze.
Das strengste Rauchverbot hat Bayern. In diesem Bundesland darf nur in der Außengastronomie und bei geschlossenen Gesellschaften geraucht werden, ansonsten herrscht striktes Rauchverbot. In den anderen Bundesländern ist das Rauchen in ausgewiesenen Raucherräumen in Gaststätten, Restaurants, Kneipen und Bars erlaubt. Diese müssen vom Nichtraucherbereich vollständig abgetrennt und auch als solche gekennzeichnet sein. Auch in Diskotheken gibt es in den meisten Bundesländern Raucherräume. Dies gilt jedoch nicht für Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. In Berlin gilt die Regelung der Raucherräume in Diskotheken nur, wenn keine Personen unter 18 Jahren Zutritt haben. In der Außengastronomie hingegen darf in jedem Bundesland geraucht werden.
Neben den gesetzlichen Regelungen zum Rauchen in Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes gibt es in vereinzelten Bundesländern noch ein paar Sonderregelungen, unter welchen Umständen doch geraucht werden darf. In Berlin ist dies in Shisha-Gaststätten möglich, die keine alkoholischen Getränke anbieten. In Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen müssen ausgewiesene getränkegeprägte Rauchergaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche keinen Nichtraucherraum anbieten. Im Saarland sind inhabergeführte Kneipen davon ausgenommen. In Nordrhein-Westfalen gibt es Raucherclubs. In diesen ausgewiesenen Örtlichkeiten darf geraucht werden, ebenso wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bei geschlossenen Gesellschaften.
Wenn nun wieder die Zeit der Feste kommt, ist es gut zu wissen, wo man in Bier-, Wein- und Festzelten rauchen darf. In den meisten Bundesländern ist das Rauchen in den Zelten erlaubt. In einigen Bundesländern darf man jedoch nur in den gekennzeichneten Bereichen rauchen. Hierzu gehören Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland. Nur in Baden-Württemberg ist die Bußgeldhöhe gesetzlich festgelegt. Man muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Euro rechnen, im Wiederholungsfall 150 Euro. Der Gastwirt kann im Wiederholungsfall seine Lizenz verlieren. In den anderen Bundesländern gibt es nur einen Bußgeldrahmen. Dieser ist je nach Bundesland unterschiedlich und kann für den Gast zwischen 5 und 500 Euro liegen und für die Gastronomen bis zu 2.500 Euro betragen. In Sachsen kann ein Verstoß sowohl bei Gast als auch bei Gastronom bis zu 5.000 Euro kosten und in Mecklenburg-Vorpommern kann die Strafe für den Gastronom bis zu 10.000 Euro ausmachen. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt wird die Bußgeldhöhe von den lokalen Ordnungsbehörden festgesetzt.